Lebensmittelrecht – Aber sicher!
Keine Angst vor Behörden & Wettbewerbern!
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Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist entscheidend für Verbraucherschutz und rechtliche Einhaltung. Fehlerhafte Kennzeichnung kann zu Missverständnissen und rechtlichen Konsequenzen führen. In Deutschland müssen Lebensmittel gemäß EU-Verordnung No 1169/2011 gekennzeichnet sein, einschließlich Name, Zutatenliste mit hervorgehobenen Allergenen, Nettomenge, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, Herstelleradresse und Nährwertangaben. Labels müssen auf Deutsch sein und Lesbarkeitsanforderungen erfüllen.
Lebensmittelunternehmen müssen strenge Sicherheitsstandards einhalten, um Verbrauchergesundheit zu schützen. Nicht-Einhaltung kann zu Krankheiten und rechtlichen Problemen führen. Unternehmen sollten interne Kontrollen durchführen, Dokumentation führen, an Überwachungsprogrammen teilnehmen und sich auf regelmäßige Inspektionen vorbereiten, die risikobasiert erfolgen.
Der Import von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern erfordert Einhaltung strenger EU-Vorschriften, um Sicherheit zu gewährleisten. Nicht-Einhaltung kann zu Einreiseverweigerung und finanziellen Verlusten führen. Importeure müssen Zertifizierungen einholen, Zollkontrollen bestehen und sicherstellen, dass Produkte den EU-Kennzeichnungsvorschriften entsprechen, insbesondere für Tierprodukte.
Biologische Lebensmittel müssen den EU-Ökolabel verwenden und die Zertifizierungsstelle angeben, gemäß EU-Ökologie-Verordnungen. Dies schließt Anforderungen an Zutaten und Produktionsmethoden ein, um Verbraucher zu informieren und Täuschungen zu vermeiden. Die Kennzeichnung muss klar und nicht irreführend sein, mit Angaben zur Herkunft und Verarbeitung.
Gesundheitsbezogene Angaben unterliegen der EU-Verordnung No 1924/2006, die wissenschaftliche Belege und Genehmigung vorschreibt. Genehmigte Angaben müssen nicht irreführend sein und dürfen nur verwendet werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unternehmen sollten die Liste der genehmigten Angaben prüfen und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Zulässige Zusatzstoffe sind in EU-Listen aufgeführt, mit spezifischen Bedingungen für Mengen und Verwendung, z. B. maximale Grenzwerte. Unternehmen müssen sicherstellen, dass verwendete Zusatzstoffe genehmigt sind und innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen, um gesundheitliche Risiken und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Neuartige Lebensmittel sind solche, die vor Mai 1997 nicht signifikant in der EU konsumiert wurden, und erfordern eine Sicherheitsbewertung und Genehmigung gemäß EU-Verordnung. Unternehmen müssen prüfen, ob ihr Produkt dieser Kategorie entspricht, und den Genehmigungsprozess einleiten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bei einem Rückruf sollten Unternehmen Behörden und Verbraucher umgehend informieren, betroffene Produkte vom Markt nehmen und die Ursache untersuchen, um Wiederholungen zu verhindern. Ein Rückrufplan ist essenziell, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und rechtliche Haftung zu reduzieren.
Inspektionen erfolgen risikobasiert und regelmäßig, abhängig von der Risikokategorie des Unternehmens. Hochrisikounternehmen, wie Restaurants und Gemeinschaftsverpflegung, werden häufiger kontrolliert. Die Frequenz wird durch die zuständigen Behörden festgelegt, und Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten.
Strafen variieren je nach Art und Schwere des Verstoßes, von Warnungen und Geldstrafen bis hin zu Produktbeschlagnahmungen und Geschäftsschließungen. Schwere Verstöße können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Unternehmen sollten alle Vorschriften einhalten, um solche Strafen zu vermeiden.